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Schulordnung

A) Gegenseitige Achtung und Rücksichtnahme

In unserer Schule begegnen sich Schüler, Lehrer und Mitarbeiter.
Jeder von uns hat Stärken und Schwächen und möchte so angenommen werden, wie er ist.
Aber die Freiheit des Einzelnen wird auch durch die Rechte des anderen begrenzt.

Deshalb ist es notwendig, dass alle Beteiligten bestimmte Regeln einhalten:

1.) Sich gegenseitig zu achten heißt auch, dass wir einander grüßen.

2.) Wir erkennen Erfolge und Fähigkeiten an. Sie sollen hervorgehoben und gefördert werden.

3.) Wir beweisen unsere Stärke nicht auf Kosten Schwächerer. Wer Hemmungen, Sorgen und
Probleme hat, braucht Hilfe und Ermutigung. Das gilt auch für den Umgang zwischenjüngeren und
älteren Schülern.

4.) Offene und faire Gespräche geben jedem eine Chance. Sie helfen Schwierigkeiten zu lösen und
Vorurteile abzubauen.

5.) Wir verletzen andere nicht mit Worten, Schlägen oder Waffen. Niemand hat das Recht,
      jemanden durch Drohungen, Beleidigungen, Belästigungen oder Erpressungen fertig zu
      machen. Z.B. werden Ringen, Boxen, Treten von Mitschülern nicht als Spaß empfunden.
      Das Mitbringen von Waffen aller Art (Messer, Spielzeugpistolen, Feuerwerkskörper u.a.)
      ist strengstens verboten.

6.) Aus Respekt vor anderen unterlassen wir das Kauen von Kaugummi.

7.) Wir tragen angemessene Kleidung und unterlassen das Tragen von Kopfbedeckungen und
     Sonnenbrillen im Schulgebäude.

8.) Wir achten das Eigentum anderer und gehen sorgsam damit um.
Als Eigentum betrachten wir:
Persönliche Gegenstände von Mitschülern, Lehrern und Mitarbeitern sowie
     Gebäude, Schulgelände, Anpflanzungen, Einrichtungen, Bücher und Materialien der Schule und der
Mitschüler. Für mutwillige Sachbeschädigungen haftet der Verursacher.

9.) Jacken und Sportbeutel hängen wir an den Kleiderhaken vor dem Klassenzimmer auf.

10.) Im Sportunterricht tragen wir ordnungsgemäße Sportkleidung. Armbanduhren, Schmuckteile und
Haarspangen sind vor dem Unterricht abzulegen. Aufgrund von „Piercing“ kann
 niemand teilweise
oder vollständig vom Sportunterricht befreit werden.

B) Selbstständigkeit und Verantwortung

Selbstständigkeit bedeutet, dass man lernt, eigene Entscheidungen zu treffen und dafür die Verantwortung zu übernehmen. Selbstständig gelöste Aufgaben, Schwierigkeiten und Konflikte stärken das Selbstvertrauen.

1.) Lehrer und Schüler sind bereit, Standpunkt zu beziehen sowie Initiative und Engagement zu zeigen.

2.) Die Eigenständigkeit der Schüler wird durch entsprechende Unterrichtsformen gefördert. Initiativen und
Aktivitäten der Schüler wird möglichst breiter Raum gegeben.

3.) Es gehört zu unserem Grundverständnis, dass Lehrer und Schüler Rechte haben, die aber mit Pflichten
verbunden sind.
 Hausaufgaben zu erledigen und alle Unterrichtsmaterialien dabei zu haben ist eine
selbstverständliche Pflicht.

4.) Wir stehen zu unseren Fehlern, die wir gemacht haben und schieben sie nicht auf andere.
      Dazu gehört auch, dass man sich nach Fehlverhalten entschuldigt.


C) Gemeinsames Lernen

Jeder Schüler möchte das jeweilige Klassenziel erreichen. Der Weg zum Schulabschluss bzw. der erfolgreiche Übergang zu einer weiterführenden Schule ist wichtig für den späteren Beruf und Arbeitsplatz.
Dafür lernen alle Schüler gemeinsam. Jeder trägt Mitverantwortung für den
 Erfolg seiner Lerngruppe.

1.) Wir wollen in der Klassen- und Schulgemeinschaft möglichst ungestört lernen können. Lehrer und
Schüler kommen deshalb pünktlich zum Unterricht. Dadurch vermeiden
 wir Ablenkungen und nutzen die
Zeit zum Erlernen des Unterrichtsstoffes.
      Ist eine Klasse fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch ohne Lehrer, meldet sich der Klassensprecher
im Sekretariat, im Lehrerzimmer oder beim Schulleiter.

2.) Bei Erkrankungen sorgen wir dafür, dass die Schule benachrichtigt wird. Spätestens am dritten
Unterrichtstag müssen eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten
 oder ein ärztliches
Attest vorliegen.

3.) Wer längere Zeit nicht am (Sport-) Unterricht teilnehmen kann, benötigt ein ärztliches Attest.

4.) Unterrichtsbefreiungen können auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten nur in begründeten
Fällen genehmigt werden.

5.) Lehrer und Schüler sorgen während des Unterrichts für ein „Klima“, in dem jeder Schüler, auch der
schwächste, nachfragen und um Hilfe bitten kann, ohne sich bloßgestellt zu
 fühlen.
Jeder muss angemessen Zeit zum Nachdenken haben, ohne dabei gestört zu
 werden.

D) Zusammenleben in der Schulgemeinschaft

Um uns in der Schule wohl zu fühlen, müssen auch Regeln zur Aufrechterhaltung der Ordnung und
Sauberkeit beachtet werden.

1.) Die Klassenzimmer und Fachräume können in Absprache mit allen Beteiligten verschönert und
eingerichtet  werden. Wir alle sorgen dafür, dass nichts verunreinigt, beschädigt oder
 zerstört wird.
Unser Klassenzimmer bzw. unseren Fachraum verlassen wir jeweils
 aufgeräumt; die Lichter werden
gelöscht, Fenster und Türen geschlossen. Der Abfall wird
 eingesammelt und die Stühle am Ende
des Unterrichtstages hoch gestellt.

2.) Die Schule ist morgens ab 7.45 Uhr geöffnet (Ausnahme: Kernzeitenbetreuung bereits ab 7.30 Uhr).
Um 7.50 Uhr beginnt die erste Unterrichtsstunde. Zu Beginn dieser und aller
 weiteren Unterrichts-
stunden sind alle Schüler an ihrem Platz in ihrem jeweiligen
 Unterrichtsraum und die Arbeitsmaterialien
liegen bereit.

3.) Ein Raumwechsel sollte zügig und direkt erfolgen. Wir laufen oder rennen nicht unnötig im
Schulgebäude herum.

4.) Während der großen Pause halten sich alle Schüler grundsätzlich auf dem entsprechenden Schulhof auf.
Beim Schulbäcker- bzw. Würstchenverkauf drängelt sich keiner vor.

5.) Das Schulgelände wird während des Unterrichts und der Pausen nicht verlassen. Ausnahmen sind nur
mit  ausdrücklicher Genehmigung durch einen Lehrer möglich.

6.) Wegen der großen Verletzungsgefahr werden auf dem gesamten Schulgelände keine Gegenstände
(z.B. Fußbälle, Getränkedosen oder Schneebälle etc.) geworfen bzw.
 gekickt.
Das Fußballspielen mit Softbällen ist bei entsprechender Witterung nur mit
 ausdrücklicher Genehmigung
des aufsichtführenden Lehrers gestattet.

7.) Die Spielgeräte können entsprechend dem Nutzerplan ausgeliehen werden und sind am Ende der
großen Pause wieder an ihren Plätze im SMV-Raum zu deponieren.

8.) Die Säuberung des Schulhofs ist Sache jedes Einzelnen. Abfälle werden in den Mülleimern entsorgt.
Pro Woche übernimmt eine Schulklasse den abschließenden Pausenhofdienst.

9.) Laut Schulgesetz und Jugendschutzgesetz ist der Genuss von Alkohol und das Rauchen für Schüler
verboten.

10.) Mobile Audio- und Videogeräte (z.B. MP3-Player, Gameboys) sind verboten. Private Handys dürfen
nur von auswärtigen Schülern in ausgeschaltetem Zustand und auf eigene
 Verantwortung für Notfälle
mitgeführt werden, verbleiben jedoch in der Schultasche.

11.) In Freistunden bzw. der Mittagspause können Nichtteilnehmer am Religionsunterricht bzw. auswärtige
Schüler die Zeit in angemessener Lautstärke an der Tischgruppe im
 Foyer bzw. an den
Tischtennisplatten verbringen.
Sowohl ein Herumtoben im Schulgebäude als auch ein Verlassen des Schulgeländes ist nicht
gestattet.

12.) Im Interesse aller werden die Toilettenanlagen weder beschädigt noch verschmutzt. Sie sind kein
Pausenraum und deshalb nach Benutzung sofort wieder zu verlassen.

E) Maßnahmen

Wenn ich mich nicht an die Regeln halte, stelle ich mich gegen unsere Schulgemeinschaft und muss dann auch die Konsequenzen tragen.
Genaures regelt der Maßnahmenkatalog, der in jedem Klassen- und Fachraum aushängt.

Diese Schulordnung wurde am 26.11.08 von der Schulkonferenz beschlossen und tritt mit Beginn des Kalenderjahres 2009, am 12.01.09 in Kraft.